Hausordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums Hassloch
Gültig ab 26.10.1998, aktualisiert am 08.06.2011
Die Hausordnung dient dem guten Zusammenleben aller im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sich aufhaltenden Personen. Der Wille zur Einhaltung der üblichen Verhaltensformen und anerkannten Spielregeln wird bei allen Beteiligten vorausgesetzt. Die Gebote, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt, können daher auf die folgenden beschränkt werden.
1. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden übt gemäß § 2.7.5 der
Dienstordnung und § 76 Abs. 2 des Schulgesetzes der Schulleiter das Hausrecht
aus; die Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.
2. Der Unterricht am Vormittag beginnt um 7.55 Uhr und endet um 13.00 Uhr.
Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.55 Uhr und endet um 17.00 Uhr.
Im Ganztagsbetrieb beginnt der Unterricht um 7.55 Uhr und endet um 16.10 Uhr.
3. Das Schulgebäude kann von Schülerinnen und Schülern ab 7.50 Uhr betreten
werden. Schülerinnen und Schüler, die vor 7.40 Uhr das Schulgebäude erreichen,
können sich bei kalter oder schlechter Witterung bis 7.40 Uhr im
Haupteingangsbereich aufhalten. Für das Ganztagsgymnasium gilt eine
Sonderregelung.
4. Fahrräder, Mopeds und Roller sind in den dafür vorgesehenen Bereichen
abzustellen.
5. Die Schule darf nur durch den Haupteingang oder durch den Nebeneingang des
Orientierungsstufengebäudes betreten oder verlassen werden.
6. Schülerinnen und Schüler, die eine Freistunde überbrücken, halten sich in der Aula
an den Arbeitstischen, in der Bibliothek, auf dem Schulhof oder in den Aufenthalts-
räumen auf. Die Aufenthaltsräume sind in den Pausen zu räumen. MSS-Schüler
dürfen in den Pausen im MSS-Raum bleiben. Um einen störungsfreien
Unterrichtsablauf und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten,
gelten Aula und Bibliothek als Silentiumsbereich. Während der Unterrichtszeit sind
auf dem Schulhof Ballspiele und Lärmbelästigungen zu unterlassen.
7. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum
sein, meldet dies der/die Klassensprecher/in oder sein/ihre Stellvertreter/in im
Sekretariat.
8. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zum Pausenanfang und nach
Unterrichtsende das Schulgebäude auf dem kürzesten Weg. Fahrschülerinnen und
-schüler bleiben bei vorzeitigem Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände oder in
den Aufenthaltsräumen. Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der
5. – 10. Klassen während des stundenplanmäßigen Unterrichts nicht verlassen
werden.
9. Pausenfläche ist der Hof westlich des Hauptgebäudes. Während der Unterrichtszeit
ist der Pausenhof ausschließlich Fußgängerbereich.
10. Zum Pausenbeginn werden in den Unterrichtsräumen die Fenster im Erdgeschoß
gekippt, in den anderen geöffnet und die Heizkörper abgeschaltet. Am Ende der
zweiten, vierten und sechsten Stunde schließen die unterrichtenden Lehrkräfte
die Türen ab.
11. Bei einem Raumwechsel nach der zweiten bzw. vierten Unterrichtsstunde lagern
die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen vor der Tür des Unterrichtsraumes der
dritten und fünften Unterrichtsstunde und begeben sich danach sofort in den
Pausenhof. Sie nehmen ihre Taschen zum Pausenende wieder auf.
12. Während der Pausen ist auf dem Pausenhof das Ballspielen mit Softbällen
gestattet. Spiele, die andere Mitschülerinnen und Mitschüler belästigen oder
gefährden, u.a. Schneeballwerfen, sind verboten.
13. Das Vorklingeln beendet die Pausen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich
umgehend zu ihrem Unterrichtsraum.
14. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Anwesenheit eines Lehrers oder mit
ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Als Fachräume gelten die Säle für Physik,
Chemie, Biologie, Musik, Bildende Kunst, Werken, die Sporthallen, der
Lehrmittelraum und die Bibliothek. Die Fachraumordnungen sind Bestandteil
dieser Hausordnung. Für die Informatikräume gelten eigene Regelungen.
15. Es ist selbstverständlich, dass alle Schulbesucherinnen und Schulbesucher das
Schulgelände, insbesondere den Pausenhof und das Schulgebäude sauber halten.
16. Die Klassenraumpflege und der Hofdienst werden von dem/der Klassenlehrer/in
organisiert und von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dabei ist
insbesondere auf die Mülltrennung zu achten.
17. Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen haftet der/die verantwortliche
Schüler/in bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n).
18. Im Schulgebäude ist der Genuss von Kaugummi verboten. Unterrichtsfremde
elektronische Geräte (Handy u.ä.) sind bei unterrichtlichen Veranstaltungen nicht
erlaubt.
19. Unfälle, Verluste und Schäden Hausordnung auf dem Schulweg und während der
Unterrichtszeit sind unverzüglich im Sekretariat zu melden, da Unterlassungen
und Verspätungen die Versicherungsleistung gefährden können. Eine Diebstahl-
bzw. Schadenversicherung für Garderobe und Fahrräder besteht nicht.
20. Die Schule und der Schulträger übernehmen keine Haftung für mitgeführte
Wertsachen.
21. Bei Unterrichtsschluss sind die Klassen- und Unterrichtsräume so herzurichten,
dass die Arbeit der Reinigungskräfte erleichtert und Energie gespart wird.
22. Suchtmittel und Drogen sind in den Unterrichtsräumen, auf dem Schulgelände
und den zugehörigen Verkehrsflächen nicht gestattet. Der Handel und der
Konsum von Drogen zieht den Schulausschluss nach sich. Das Rauchen ist durch
Landesgesetz geregelt.
23. Der Aufenthalt in einem durch rot-weiße Bänder abgegrenzten Bereich des
Schulgeländes ist nicht gestattet.