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Hausordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums Hassloch

Gültig ab 26.10.1998, aktualisiert am 08.06.2011

Die Hausordnung dient dem guten Zusammenleben aller im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sich aufhaltenden Personen. Der Wille zur Einhaltung der üblichen Verhaltensformen und anerkannten Spielregeln wird bei allen Beteiligten vorausgesetzt. Die Gebote, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt, können daher auf die folgenden beschränkt werden.

 

1. Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden übt gemäß § 2.7.5 der
    Dienstordnung und § 76  Abs. 2 des Schulgesetzes der Schulleiter das Hausrecht
    aus; die Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.

2. Der Unterricht am Vormittag beginnt um 7.55 Uhr und endet um 13.00 Uhr.
    Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.55 Uhr und endet um 17.00 Uhr.

    Im Ganztagsbetrieb beginnt der Unterricht um 7.55 Uhr und endet um 16.10 Uhr.

3. Das Schulgebäude kann von Schülerinnen und Schülern ab 7.50 Uhr betreten
     werden. Schülerinnen und Schüler, die vor 7.40 Uhr das Schulgebäude erreichen,
     können sich bei kalter oder schlechter Witterung bis 7.40 Uhr im
    Haupteingangsbereich aufhalten.  Für das Ganztagsgymnasium gilt eine
    Sonderregelung.

4. Fahrräder, Mopeds und Roller sind in den dafür vorgesehenen Bereichen
    abzustellen.

5. Die Schule darf nur durch den Haupteingang oder durch den Nebeneingang des
    Orientierungsstufengebäudes betreten oder verlassen werden.

6. Schülerinnen und Schüler, die eine Freistunde überbrücken, halten sich in der Aula
    an den  Arbeitstischen, in der Bibliothek, auf dem Schulhof oder in den Aufenthalts-
    räumen auf. Die  Aufenthaltsräume sind in den Pausen zu räumen. MSS-Schüler
    dürfen in den Pausen im MSS-Raum bleiben. Um einen störungsfreien
    Unterrichtsablauf und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten,
    gelten Aula und Bibliothek als Silentiumsbereich. Während der Unterrichtszeit sind
    auf dem Schulhof Ballspiele und Lärmbelästigungen zu unterlassen.

7. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum
     sein, meldet dies der/die Klassensprecher/in oder sein/ihre Stellvertreter/in im
     Sekretariat.

8. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zum Pausenanfang und nach
    Unterrichtsende das Schulgebäude auf dem kürzesten Weg. Fahrschülerinnen und
    -schüler bleiben bei vorzeitigem Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände oder in
    den Aufenthaltsräumen. Das Schulgelände darf  von Schülerinnen und Schülern der
    5. – 10. Klassen während des stundenplanmäßigen Unterrichts nicht verlassen
    werden.

9. Pausenfläche ist der Hof westlich des Hauptgebäudes. Während der Unterrichtszeit
    ist der Pausenhof ausschließlich Fußgängerbereich.

10. Zum Pausenbeginn werden in den Unterrichtsräumen die Fenster im Erdgeschoß
       gekippt, in den  anderen geöffnet und die Heizkörper abgeschaltet. Am Ende der
       zweiten, vierten und sechsten Stunde schließen die unterrichtenden Lehrkräfte
      die Türen ab.

11. Bei einem Raumwechsel nach der zweiten bzw. vierten Unterrichtsstunde lagern   
      die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen vor der Tür des Unterrichtsraumes der
      dritten und fünften Unterrichtsstunde und begeben sich danach sofort in den
      Pausenhof. Sie nehmen ihre Taschen zum Pausenende wieder auf.

12. Während der Pausen ist auf dem Pausenhof das Ballspielen mit Softbällen
      gestattet. Spiele, die andere Mitschülerinnen und Mitschüler belästigen oder
     gefährden, u.a. Schneeballwerfen, sind verboten.

13. Das Vorklingeln beendet die Pausen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich
      umgehend zu ihrem Unterrichtsraum.

14. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Anwesenheit eines Lehrers oder mit
      ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Als Fachräume gelten die Säle für Physik,
      Chemie, Biologie, Musik, Bildende Kunst, Werken, die Sporthallen, der
     Lehrmittelraum und die Bibliothek. Die Fachraumordnungen sind Bestandteil
     dieser Hausordnung. Für die Informatikräume gelten eigene Regelungen.

15. Es ist selbstverständlich, dass alle Schulbesucherinnen und Schulbesucher das
       Schulgelände, insbesondere den Pausenhof und das Schulgebäude sauber halten.

16. Die Klassenraumpflege und der Hofdienst werden von dem/der Klassenlehrer/in
       organisiert und von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dabei ist
       insbesondere auf die Mülltrennung zu achten.

17. Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen haftet der/die verantwortliche
       Schüler/in bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n).

18. Im Schulgebäude ist der Genuss von Kaugummi verboten. Unterrichtsfremde
       elektronische Geräte (Handy u.ä.) sind bei unterrichtlichen Veranstaltungen nicht
      erlaubt.

19. Unfälle, Verluste und Schäden Hausordnung auf dem Schulweg und während der
      Unterrichtszeit sind unverzüglich im Sekretariat zu melden, da Unterlassungen
      und Verspätungen die Versicherungsleistung gefährden können. Eine Diebstahl-
      bzw. Schadenversicherung für Garderobe und Fahrräder besteht nicht.

20. Die Schule und der Schulträger übernehmen keine Haftung für mitgeführte
      Wertsachen.

21. Bei Unterrichtsschluss sind die Klassen- und Unterrichtsräume so herzurichten,
      dass die Arbeit der Reinigungskräfte erleichtert und Energie gespart wird.

22. Suchtmittel und Drogen sind in den Unterrichtsräumen, auf dem Schulgelände
       und den zugehörigen Verkehrsflächen nicht gestattet. Der Handel und der
      Konsum von Drogen zieht den Schulausschluss nach sich. Das Rauchen ist durch
      Landesgesetz geregelt.

23. Der Aufenthalt in einem durch rot-weiße Bänder abgegrenzten Bereich des
       Schulgeländes ist nicht gestattet.

Autor: Max Sagasser