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Erinnerung an die Bestimmungen der Hausordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund von konkretem strafrechtlich relevantem Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern verweise ich auf den § 18 der Hausordnung.
Danach sind unterrichtsfremde elektronische Geräte bei unterrichtlichen Veranstaltungen nicht erlaubt. Dies gilt natürlich auch für Handys.
Konkret bedeutet dies ab sofort, dass auch  Mobiltelefone beim  Betreten des Schulge­­bäudes / der Mensa  bzw. beim Beginn einer unterrichtlichen Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes auszuschalten sind.
Sofern diese Regelung nicht beachtet wird, sind die Lehrkräfte angewiesen, die Mobiltelefone einzuziehen und in Begleitung einer Sekretärin im Schultresor zu deponieren.

Die Mobiltelefone können dann von einem Erziehungsberechtigten noch am gleichen Tag vor 16.00 Uhr / freitags bis 13.00 Uhr abgeholt werden. Sofern dringende Telefonate nach einer unterrichtlichen Veranstaltung beabsichtigt waren, kann dies gegen Gebühr im Sekretariat geschehen.

Mit der Bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Seger

Oberstudiendirektor

Autor: Thomas Jung