Häufig gestellte Fragen- Ein Leitfaden von Eltern für Eltern
Vorwort
Liebe Eltern und andere Besucher unserer Homepage,
Diese Aufstellung soll Ihnen erlauben schnell eine erste Antwort zu häufig gestellten Fragen zu finden. Anregungen für Verbesserungen dieser Fragensammlung nimmt der Schulelternbeirat gerne entgegen.
Die hier zusammengestellten Informationen sollen Sie allerdings keinesfalls hindern, in direkten Kontakt mit der Schule zu treten. So steht Ihnen das Sekretariat als erste Anlaufstelle für Ihre Fragen (neben anderen Stellen je nach Thematik: Klassenlehrer, Fachlehrer, Stufenleitung) unverändert zur Verfügung.
Vielen Dank an alle die an dieser Fragensammlung mitgewirkt haben, insbesondere den Sekretärinnen Frau Knöringer, Frau Horchler und Frau Usinger.
1. Allgemeine Regularien
Wie läuft der erste Schultag in der 5. Klasse ab?
Beginn ist in der Regel um 8.45 Uhr.
Rechtzeitig vor dem ersten Schultag informiert ein Elternbrief.
Wann endet der letzte Schultag vor den Ferien?
Der letzte Schultag vor den Ferien endet in der Regel um 10.50 Uhr. Der Schulbusverkehr ist entsprechend eingerichtet. Linienbus-Benutzer achten auf den jeweiligen Fahrplan.
Gibt es weitere Tage mit früherem Unterrichtsende?
An einigen Tagen endet der Unterricht aufgrund wichtiger Veranstaltungen (z.B. Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, Abiturfeier, Notenkonferenz) früher als gewohnt. Darüber werden Sie rechtzeitig informiert.
Sollten einzelne Kinder nicht zu Hause betreut werden können, so bitten wir um rechtzeitige Information der Klassenleitung, so dass die Schule dann eine entsprechende Betreuung in der Schule organisieren kann.
Wie lautet die Telefonnummer des Sekretariats?
Dass Sekretariat erreichen Sie telefonisch unter 06324/9270-0; per Fax unter 06324/9270-28; Öffnungszeiten: Mo – Do: 7:30 – 12:30 Uhr; 13:00 – 16:15 Uhr; Fr: 7:30– 13:00 Uhr.
Wann liegen die beweglichen Ferientage oder sonstige freie Tage?
Diese werden üblicherweise im ersten Elternbrief des Schuljahres -meistens im November- mitgeteilt. Des Weiteren finden Sie diese wie auch die gesetzlichen Feiertage hier auf unserer Homepage unter Terminkalender > Ferien-, Feier-, und sonstige freie Tage.
Ist der Besuch der Schulgottesdienste verpflichtend?
Der Besuch des Gottesdienstes ist nicht verpflichtend. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ein Kind am Gottesdienst teilnimmt bzw. bei volljährigen Schüler/innen der/die Schülerin selbst. Nichtteilnehmende Schüler/innen werden in der Schule betreut.
Wie lautet die Hausordnung?
Die Hausordnung ist im Lernjournal Ihres Kindes aufgeführt. Nach Fertigstellung der neuen Hausordnung wird diese auch auf der Homepage zu finden sein.
Wie erhält mein Kind einen Mensaausweis oder Schülerausweis?
Der Mensaausweis wird bei Einschulung durch das Sekretariat veranlasst. Bei Verlust ist das auch im Sekretariat anzuzeigen. Schülerausweise werden durch das Sekretariat / von den FSJ-lern ausgestellt und bei Verlust auch gegen Gebühr ersetzt. Schülerausweis und Mensaausweis können auch miteinander kombiniert werden.
Was muss mein Kind tun, wenn es sein Maxx-Ticket verloren hat?
Ihr Kind wendet sich an das Sekretariat.
Wann erfolgt die Zeugnisausgabe am Ende der 6. Klasse?
Die Zeugnisausgabe am Ende der 6. Klasse erfolgt mindestens zwei Wochen vor Ferienende meist an einem Freitag. Dieser Tag ist ein normaler Unterrichtstag. Der genaue Termin wird Ihnen rechtzeitig durch die Klassenlehrer mitgeteilt.
Was muss ich tun, wenn mein Kind von anderen (Real)-Schulen in die Oberstufe übertreten möchte?
Bitte vereinbaren Sie im Sekretariat einen individuellen Beratungstermin. Die Vorlage eines Empfehlungsschreibens/Zeugnisvermerkes der abgebenden Schule ist zwingend.
2. Kontaktaufnahme mit Schulvertretern
Wie lautet die Telefonnummer des Sekretariats?
Dass Sekretariat erreichen Sie telefonisch unter 06324/9270-0; per Fax unter 06324/9270-28. Öffnungszeiten: Mo – Do: 7:30 – 12:30 Uhr; 13:00 – 15:45 Uhr; Fr: 7:30– 13:00 Uhr.
Wie nehme ich am besten Kontakt mit Lehrern auf? Wie bekomme ich einen Termin?
Alle Lehrer/innen vereinbaren individuell abgestimmte Gesprächstermine. Am besten vereinbaren Sie einen solchen Termin über Ihre Kinder z.B. über das Lernjournal oder eine mitgegebene Notiz. In dringenden Fällen kann das Sekretariat helfen.
Es empfiehlt sich auch, auf einem ersten Elternabend, an dem sich in der Regel neue Lehrkräfte vorstellen, zu erfragen, auf welchem Weg Sie die jeweilige Lehrkraft am besten kontaktieren können (Lernjournal, E-Mail, Sekretariat, o.ä.).
Mein Kind hat Probleme in der Klassen- und/oder Schulgemeinschaft (anhaltende Auseinandersetzungen, Mobbing, Cybermobbing, etc.) oder berichtet von solchen: An wen kann ich mich wenden?
Erster Kontakt sollte immer über den Klassenlehrer erfolgen. Dieser wird zunächst beraten, bei Bedarf wird auch ein Gespräch mit der Stufenleitung und/oder Schulleitung vereinbart.
3. Abwesenheiten
Wie entschuldige ich mein Kind bei Krankheit?
Bitte rufen Sie das Sekretariat morgens zwischen 7.15 und 7.45 Uhr an (Tel.: 06324/9270-0) und teilen Sie mit, dass Ihr Kind krank ist. Krankmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder in die Schule kommt. Einen Vordruck für eine Entschuldigung finden Sie hier.
In welchen Fällen und wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Für geplante Abwesenheiten vom Unterricht (z.B. nicht verschiebbare Arzttermine oder Abwesenheiten aus familiären Gründen) muss dem Klassenleiter rechtzeitig ein entsprechender schriftlicher Antrag unter Angabe von Gründen vorgelegt werden. Derartige Abwesenheiten können nicht im Nachhinein entschuldigt werden.
Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich und können nicht vom Klassenlehrer genehmigt werden.
Grundsätzlich kann der Klassenlehrer Ihr Kind bis zu drei Tagen vom Unterricht beurlauben. Weitergehende Anträge (mögliche Gründe: Kur, Auslandssaufenthalt, Studienwoche) müssen vom Schulleiter genehmigt werden. Dies gilt auch für Beurlaubungen im Ausnahmefall vor und nach den Ferien.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss unaufgefordert nachgeholt werden. Wenn Klassenarbeiten terminiert sind, wird nicht beurlaubt. Auch Urlaubstermine von Erziehungsberechtigten können als Beurlaubungsgrund nicht akzeptiert werden.
Der Antrag auf Beurlaubung muss neben der Angabe des Zeitraums der geplanten Abwesenheit den Antragsgrund enthalten. Darüber hinaus besteht kein besonderes Formerfordernis.
Wie kann mein Kind bei / nach Abwesenheit den Lernstoff erhalten?
Die Schüler sind verpflichtet, sich den Lernstoff selbständig von Mitschülern/innen zu besorgen. Dabei können die neuen Medien sehr hilfreich sein.
Bei langfristigen Erkrankungen / Abwesenheiten ist eine Absprache mit dem Klassenlehrer und ggf. den Fachlehrern sinnvoll.
Wann muss mein Kind welche Leistungsnachweise nach einer Abwesenheit nachholen?
Schriftliche Überprüfungen sind nach einer Krankheit in angemessener Frist nachzuholen.
4. Klassenfahrten, Austausche und Sonderprogramme
Wo finde ich Informationen zu Austauschen und Klassen- und Kursfahrten?
Am Hannah-Arendt-Gymnasium gibt es zahlreiche Möglichkeiten, während der Schulzeit im Rahmen von schulischen Fahrten Erfahrungen außerhalb der Schule zu machen. Detaillierte Informationen zum erhalten Sie hier.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in der MSS die Wahl einzelner Kurse verpflichtend die Teilnahme an zusätzlichen Kursfahrten beinhaltet; so z.B. bei Wahl eines Sport-Leistungskurses u. a. die Teilnahme an einem Skicamp mit Kosten von ca. 400,00 €.
Bei einer anstehenden Klassen-/Kursfahrt erhalten die Eltern von dem zuständigen Lehrpersonal rechtzeitig eine genaue Aufschlüsselung aller Basis-Kosten (Hin-/Rückfahrt; Unterbringung inkl. Frühstück), möglichst auch Verkehrskosten vor Ort und Veranstaltungsprogramm). Eine Taschengeldempfehlung sollte auch in dieser Information enthalten sein.
Gibt es Höchstgrenzen zu den Kosten für Klassen- und Kursfahrten und wenn wie hoch sind diese?
Der Schulelternbeirat hat Höchstgrenzen wie folgt festgelegt, wobei diese Höchstgrenzen sich jeweils auf die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Übernachtungen und Frühstück beziehen.
In der Mittelstufe sollen die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Übernachtungen und Frühstück bei einem Aufenthalt von mindestens vier Übernachtungen nicht mehr als 280,00 € betragen.
In der MSS gilt für Kosten für Hin- und Rückfahrt, Übernachtungen und Frühstück bei Fahrten mit vier Übernachtungen ein Höchstsatz von 300,00 €; bei Fahrten mit mindestens fünf Übernachtungen ein Höchstsatz von 350,00 €.
Darin enthalten sind jedoch nicht die Ausgaben für sonstige Verpflegung und Eintritte etc. Je nach Klassen- oder Kursfahrt müssen Sie daher mit insgesamt höheren Kosten rechnen.
Der Schulelternbeirat hat diese Grenzen unter Abwägung zahlreicher Punkte festgelegt und möchte damit dafür sorgen, dass unseren Schülern attraktive Fahrten ermöglicht werden, die es möglichst allen Eltern erlaubt, diese auch zu finanzieren. Diese Höchstgrenzen werden regelmäßig überprüft und wenn notwendig angepasst. Die geltende Kostengrenze darf nicht überschritten werden, auch nicht durch Einstimmigkeit in Klassenelternversammlungen.
Eine Bezuschussung von Klassenfahrten ist z.B. über das Bildungs- und Teilhabe-Paket oder in Ausnahmen auch über den Förderverein „HAG Freundeskreis“ möglich. Informationen erhalten Sie hierzu bei dem Klassenlehrer und im Sekretariat.
Gibt es am HAG besondere Schwerpunkte? Wo finde ich dazu nähere Informationen?
Ja, Seit einigen Jahren wird am Hannah-Arendt-Gymnasium für die Fünftklässler die Möglichkeit angeboten, einen Schwerpunkt in Musik (Bläser/Streicher) zu wählen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier auf unserer Homepage unter "Programme und Angebote > Schwerpunkt Musik.
5. Förderung
Am HAG gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, um besonderen Begabungen der Kinder gerecht zu werden. Diese variieren im Angebot und ergeben sich aus den besonderen Anforderungen in den Schuljahren.
Die rund 50 Arbeitsgemeinschaften, die das Ganztagsgymnasium einrichtet, ermöglichen in der Regel die Teilnahme an einem Wunschangebot. Zusätzlich werden über Wettbewerbe und vorbereitete öffentliche Präsentationen Fördermöglichkeiten geschaffen.
Fachliche Förderung ergibt sich aus den Angeboten innerhalb der Stundentafel und Schwerpunktförderstunden.
6. G8-Unterricht / Ganztages-Unterricht / Mensa
In welcher Jahrgangsstufe gibt es Wahlpflichtfächer und welche sind das?
Jeder Schüler muss gegen Ende des siebten Schuljahres ein sogenanntes "Wahlpflichtfach" für die achte und neunte Jahrgangsstufe wählen. Die Schülerinnen und Schüler haben dabei die Wahl zwischen Spanisch, Informatik und Naturwissenschaften (auch "NaWi" abgekürzt), einer Kombination aus Biologie, Chemie und Physik. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wie ist die Essensbestellung und die Bezahlung geregelt?
Um die gesamte Schülerschaft in einem Zeitfenster von zwei Stunden mit einem Mittagessen zu versorgen, muss man gut organisiert sein. Dazu gehört in unserer Mensa, dass alle, die dort essen wollen, ihre Auswahl schon online getroffen haben, bevor sie sich ihr Menü abholen. Und das geht so: Der Schülerausweis ist gleichzeitig auch die Mensakarte. Mit dieser ist man bei https://hag.sams-on.de/ registriert und kann dort mit seiner Ausweisnummer und seinem PIN bis morgens 8:30 Uhr des jeweiligen Tages sein Essen bestellen, aber auch abbestellen, wenn man z.B. krank ist.
Übrigens: Die Auswahl wird erst dann gespeichert, wenn man rechts unten auf den Button „Bestellung aktualisieren" klickt! Ein Essen kostet 4,- Euro. Um bestellen zu können, muss auf dem Konto noch ein ausreichender Betrag vorhanden sein. Wichtig ist es also, die Überweisung an die Kreisverwaltung rechtzeitig (mindestens vier Werktage vorher) durchzuführen, damit es dort auch abbuchbar ist! Weitere Detailinformationen hierzu erhalten Sie ggf. im Sekretariat.
Qualitätszirkel – Mensa was ist das und was tut der?
Der Qualitätszirkel ist eine Arbeitsgruppe von Lehrern, Eltern, Schülern, dem Betriebsleiter, Mitarbeitern der Betreiberfirma SRH und den ehrenamtlichen Helferinnen. Diese Arbeitsgruppe kümmert sich um Mensa-relevante Themen, wie z.B. Essensqualität und organisatorische Fragen. Nähere Informationen finden Sie hier. Eltern können Fragen, Anregungen und Probleme an mensa@hagh.net senden. Der/die Vertreterin des Schulelternbeirates nimmt diese Anregungen auf und bringt sie in den Qualitätszirkel ein.
Was ist, wenn mein Kind den Ausweis vergisst?
Wenn man den Ausweis – aus welchen Gründen auch immer – nicht dabei hat, kann man auch mit seiner Ausweisnummer das bestellte Essen abholen. Allerdings verzögert dies die Essensausgabe. Deshalb gibt es die Regel, dass man in diesem Fall warten muss, bis der größte Andrang vorbei ist. Natürlich funktioniert das nur, wenn der Schüler seine Ausweisnummer kennt.
Es kommt auch vor, dass die Bestellung nicht geglückt ist, z.B. weil vergessen wurde, Geld auf das Konto zu überweisen oder weil die Bestellung nicht aktualisiert wurde – in diesem Fall kann man das Essen auch bezahlen, allerdings kostet es dann 4,50 Euro. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn es z.B. wegen Server-Problemen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte Bestellungen aufzugeben.
7. Elternvertretung – Mitbestimmung und Unterstützung
Elterninteressensvertretung – wer oder was ist das?
Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte.
Jede Klasse hat in der Regel zwei Elternvertreter, die als Klassenelternsprecher bzw. Stellvertreter die Anliegen der Erziehungsberechtigten einbringen. Die Liste aller Klassenelternvertreter finden Sie hier. Zudem wählen die Eltern noch zwei weitere Eltern als Wahlvertreter.
Die Elternverteter und die Wahlvertreter jeder Klasse (insgesamt 4 Personen) wählen aus dem Kreise aller Eltern des HAG einen Schulelternbeirat für eine zweijährige Amtszeit, der die Gesamtelterninteressen vertritt. Die aktuellen Mitglieder des Schulelternbeirates finden Sie hier.
Informationen zu rechtlichen und politischen Grundlagen der Elternarbeit finden Sie auf der Homepage des Landeselternbeirates (http://leb.bildung-rp.de).
Worum kümmert sich der Schulelternbeirat?
Im Schulelternbeirat engagieren sich gewählte Elternvertreter aus unterschiedlichen Klassen und der MSS. Der Schulelternbeirat tritt regelmäßig zu Sitzungen mit der Schulleitung und ggf. eingeladenen Gästen zusammen.
Zu den Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB) gehören unter anderem:
- die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern,
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- immer wieder Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten und zu beraten,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben,
- Eltern und hier insbesondere die Klassenelternsprecher zu informieren,
- in unterschiedlichen Gremien mitzuwirken,
- die Mitwirkungsrechte der Eltern am HAG wahrzunehmen,
- Eltern gegenüber der Schule (Schulleitung), der Schulverwaltung (ADD Neustadt), dem Schulträger (Kreis Bad Dürkheim) und der Öffentlichkeit zu vertreten,
- in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Schule mitzugestalten, z.B. auch bei Schulfesten und Informationsveranstaltungen.
Kurze Zusammenfassungen der Sitzungsinhalte des Schulelternbeirates werden auf der Homepage hier unter Eltern > Aktuelle SEB-Informationen ... > Protokolle der SEB-Sitzungen veröffentlicht.
Weiterhin arbeiten die Mitglieder des Schulelternbeirates in verschiedenen Gremien mit:
- Schulausschuss
- sämtlichen Fachkonferenzen
- Gesamtkonferenz
- Schulbuchausschuss
- Qualitätszirkel Mensa
- Schulträgerausschuss des Kreises Bad Dürkheim
sowie anderen Konferenzen wie bspw. Klassenkonferenzen.
Wie nehme ich Kontakt zum Schulelternbeirat auf?
Die aktuell gewählten Mitglieder des Schulelternbeirates und den amtierenden Schulelternsprecher und dessen Stellvertreter finden Sie auf der Homepage hier unter Eltern > Schulelternbeirat 2013 - 2015. Dort finden Sie auch die E-Mail-Adresse des Schulelternsprechers: E-Mail. In dringenden Fällen erhalten Sie im Sekretariat die telefonischen Kontaktdaten des Schulelternsprechers.
Wie lade ich als Klassenelternsprecher zu einem Elternabend ein und wie führe ich ihn durch?
Der Schulelternbeirat hat ein Konzept für die Durchführung von Elternabenden erarbeitet:
Grundlegende Aspekte und Hinweise auf rechtliche Grundlagen finden Sie auf der HAG-Homepage hier.
Das Konzept umfasst neben Inhaltsvorschlägen für Elternabenden im Verlaufe des Schuljahres und deren Terminierung, eine an die jeweiligen Jahrgangsstufen angepasste Themenliste und Tipps zur Planung sowie zur Durchführung des Elternabends.
Die überwiegende Anzahl der Elternabende verläuft in einer konstruktiven Atmosphäre, nur in wenigen Veranstaltungen prallen Meinungen und Sichtweisen aufeinander. Diese so zu moderieren, dass dennoch Annäherungen möglich werden, ist für Elternvertreter, die in der Arbeit des Klassenelternsprechers weniger geübt sind, nicht immer einfach. Eine Checkliste und eine Ablaufplanung kann die Vorbereitung eines konfliktbelasteten Elternabends den Elternvertretern möglicherweise erleichtern. Sie können sich in solchen Fällen natürlich auch direkten Rat beim Schulelternbeirat holen.
Was ist der Freundeskreis und wofür setzt sich der Freundeskreis ein?
Der Freundeskreis ist der Förderverein des Hannah-Arendt-Gymnasiums. Er unterstützt in nicht wegzudenkender Art und Weise das Schulleben am HAG und ist eine feste Einrichtung innerhalb der Schulgemeinschaft. Die vielen Mitglieder (Eltern, Ehemalige, Lehrer oder andere Unterstützer) finanzieren mit ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden ebenso wie der ausgesprochen aktive Vorstand des Freundeskreises durch die Mitwirkung an und Durchführung von Veranstaltungen die Arbeit des Vereins.
Der Freundeskreis unterstützt einzelne Schüler ebenso wie verschiedene schulische Initiativen oder notwendige Anschaffungen einzelner Fachbereiche.
Eine kurze Zusammenstellung der bisherigen und aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier.
Wer die handelnden Personen sind, wer den Freundeskreis unterstützt, welche Aktivitäten durchgeführt werden und vieles mehr erfährt man ausführlicher auf der eigenen Homepage des Vereins.
Wie kann ich Mitglied im Freundeskreis werden?
Das Online-Formular dazu finden Sie auf der Homepage des Vereins.
8. Fragen und Anregungen
Für weitere Fragen, die eventuell nicht in diesem Leitfaden beantwortet werden, und natürlich auch für Anregungen stehen die Mitglieder des Schulelternbeirats gerne zur Verfügung. Der Vorsitzende des SEB, Herr Dr. Jabs, ist per Mail zu erreichen.