Rechtliche Grundlagen der schulischen Elternarbeit
in Rheinland-Pfalz
Grundlage Schulgesetz:
- Beteiligung an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule
- Wahrung des Elterninteresses im Rahmen der schulischen Erziehung
- Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Elternhaus und Schule
Wo können Eltern mitarbeiten?
- als Klassenelternvertreter
- im Schulelternbeirat
- im Bezirkselternbeirat
- im Landeselternbeirat
- im Schulausschuss der Schule
- im Schulbuchausschuss der Schule
Welche Festlegungen gibt es für eine Klassenelternversammlung?
- Einberufung durch den Klassenelternsprecher mittels eines Einladungsschreibens, das die Tagesordnung enthält und 14 Tage vor dem geplanten Termin zugestellt wird.
- Pro Schuljahr sollte eine Klassenelternversammlung stattfinden.
- Eine Klassenelternversammlung muss auf Antrag von mindestens fünf Eltern oder der Klassenleiterin / des Klassenleiters stattfinden.
- Sitzungsort: die Schule (empfohlen), Ortswechsel möglich
- Die Klassenleiterin / der Klassenleiter nimmt immer teil, deswegen ist eine rechtzeitige Terminabsprache mit ihr / ihm notwendig.
- Eilfall: mündliche Einladung ohne Frist, Tagesordnung ist bekannt
Durchführung der Klassenelternversammlung
- Anwesenheitsliste ausfüllen lassen
- Namensschilder - sofern noch nötig - erstellen / verteilen
- Eventuell Protokoll, u.U. sehr kurz: nur Thema des Abends
- Sofern Abstimmungen geplant sind, zu Beginn des Elternabends die Beschlussfähigkeit feststellen.
- Bei Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit (Stimmrechtregelungen beachten!)
- Lehrerinnen und Lehrer nehmen nur nach ausdrücklicher Einladung teil.
Weitere Möglichkeiten für unsere Schule aktiv zu sein:
- im Freundeskreis
- im Bastelkreis
- in der Elterninitiative am Tag der offenen Tür
- bei verschiedenen Aufsichten
- Mithilfe bei unseren vielfältigen nebenunterrichtlichen Veranstaltungen
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Autor: Caroline Jabs